§ 1 Geltungsbereich
1. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Leistungen und den gesamten Geschäftsverkehr zwischen Ute Jansen, der Inhaberin von Lektorat Gegenleserin (im Folgenden „die Lektorin“ genannt), und ihrem Auftraggeber (im Folgenden „Kunde“ genannt). Mit der Auftragserteilung erkennt der Kunde die AGB an. Abweichungen von den AGB, ergänzende Nebenabreden und Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.
§ 2 Probelektorat
Lektorat Gegenleserin bietet ein kostenloses Probelektorat von drei Normseiten à 1.650 Anschlägen (Zeichen inkl. Leerzeichen) an. Dieses Angebot ist unverbindlich und verpflichtet nicht zu einer Zusammenarbeit. Die Lektorin behält sich jedoch das Recht vor, bestimmte Werke aus inhaltlichen Gründen (z. B. Erotik, Gewaltverherrlichung) sowohl für das Probelektorat als auch für eine Überarbeitung abzulehnen. Das kostenlose Probelektorat wird für die Bereiche Korrektorat und Lektorat nur angeboten, wenn der Autor sein Werk weitgehend fertiggestellt und ernsthaftes Interesse an einer Zusammenarbeit hat. Entscheidet sich der Kunde nach dem Probelektorat für eine Zusammenarbeit, werden die drei überarbeiteten Normseiten bei der Preisberechnung mitberechnet.
§ 3 Vertragsabschluss
1. Wenn sich der Kunde für eine Zusammenarbeit entscheidet, so teilt er der Lektorin mit, welche Art der Dienstleistung er wünscht. Die Lektorin erstellt daraufhin anhand der Qualität der Probeseiten ein Angebot, das den genauen Umfang der Leistungen, den Preis und die Zahlungsvereinbarung enthält.
2. Die Lektorin behält sich das Recht vor, innerhalb von sieben Tagen nach Erhalt des gesamten Manuskripts vom Vertrag zurückzutreten, sollte die Qualität des restlichen Dokuments erheblich von der Qualität der ersten Probeseiten abweichen. In diesem Fall können sich die Vertragsparteien auf eine erhöhte Vergütung einigen.
3. Alle Angebote sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich verbindlich zugesichert werden.
§ 4 Preise
1. Eine Normseite umfasst 1.650 Anschläge (Zeichen inkl. Leerzeichen). Die Normseitenzahl des überarbeiteten Werks (inkl. der drei Seiten des Probelektorats), die für den Preis ausschlaggebend ist, errechnet sich durch Division der Gesamtanzahl der Zeichen (inkl. Leerzeichen) durch 1.650. Die auf der Website angegebenen Preise pro Normseite verstehen sich als Mindestpreise pro Normseite inkl. Mehrwertsteuer. Die für den jeweiligen Auftrag geltenden Preise pro Normseite werden im Angebot festgesetzt.
§ 5 Bearbeitung
1. Das Ziel der Leistungen ist die höchstmögliche Reduzierung aller vom Kunden verursachten Fehler im Ausgangstext (Korrektorat) oder Vorschläge zur Verbesserung von Verständlichkeit und Stil (Lektorat). Der Text des Kunden wird je nach Vereinbarung im oben beschriebenen Umfang geprüft. Korrekturen oder Vorschläge werden nach Vereinbarung bei Word-Dokumenten direkt in der Datei mithilfe der Funktion „Änderungen nachverfolgen“, bei PDF-Dokumenten mittels Notizen oder auf Papier mithilfe von Korrekturzeichen durchgeführt.
2. Die Bearbeitung erfolgt gemäß der im Vertrag getroffenen Absprachen. Das zu überarbeitende Dokument muss der Lektorin zum schriftlich festgesetzten Zeitpunkt vorgelegt werden, da nur so die zeitliche Einhaltung eines ggf. vereinbarten Termins gewährleistet ist.
3. Das Lektorat Gegenleserin führt Überarbeitungen im digitalen Format (PDF, DOC, DOCX) und auf Papier durch. Der Kunde kann das zu überarbeitende Dokument elektronisch über die Upload-Funktion der Website, per E-Mail oder per Post (auf CD oder USB-Stick) zusenden.
4. Grundlage der Korrekturen ist die aktuelle Ausgabe des Duden.
§ 6 Lieferung
1. Hinsichtlich der Frist für die Lieferung des korrigierten Textes sind ausschließlich die beiderseitigen schriftlichen Erklärungen maßgebend. Ist das Lieferdatum ein wesentlicher Bestandteil des Auftrages, so hat der Kunde dies im Vorhinein ausdrücklich schriftlich bekannt zu geben.
2. Die Lektorin bemüht sich um strikte Einhaltung des ggf. vereinbarten Liefertermins. Verzögerungen können jedoch nicht ausgeschlossen werden. Ist ein Liefertermin absehbar nicht einzuhalten, verpflichtet sich die Lektorin, den Kunden unverzüglich darüber zu informieren und einen neuen Termin vorzuschlagen. Der Kunde hat im Falle einer von der Lektorin verschuldeten erheblichen Terminüberschreitung das Recht, vom Auftrag zurückzutreten, sofern das Lieferdatum als wesentlicher Bestandteil des Auftrags festgesetzt wurde; Vergütungsansprüche seitens der Lektorin erlöschen in diesem Fall.
3. Die Lieferung erfolgt grundsätzlich auf elektronischem Weg.
4. Die Lektorin haftet nicht für den Versand, die Datenübertragung und evtl. hieraus resultierende Fehler. Der Kunde hat die Vollständigkeit der übersandten Texte zu prüfen.
§ 7 Mitwirkungspflichten des Kunden
1. Die Lektorin hält vor allem bei umfangreichen und komplizierten Aufträgen regelmäßig Kontakt zum Kunden. Der Kunde verpflichtet sich, bei der Klarstellung und Beseitigung von missverständlichen Formulierungen im Ausgangstext behilflich zu sein.
2. Der Kunde verpflichtet sich mitzuteilen, wofür er den korrigierten Text verwenden will, ob der Text einem Zweck dienen soll, bei dem eine besondere Korrektur der Texte durch die Lektorin von Bedeutung ist (rechtliche Zwecke, hohe Auflage usw.). Für den Fall, dass der Kunde den korrigierten Text für einen anderen Zweck verwendet als den, für den er ihn in Auftrag gegeben hat, hat der Kunde keinerlei Ansprüche auf Schadensersatz gegen die Lektorin.
3. Sofern der Kunde die Verwendung einer bestimmten Terminologie wünscht, muss er dies der Lektorin, bei gleichzeitiger Übermittlung der erforderlichen Unterlagen, schriftlich bekannt geben, ebenso bei fremdsprachigen Begriffen und Fachwörtern.
4. Besondere Schreibweisen, die vom jeweils aktuellen Duden abweichen und nicht korrigiert werden sollen, bedürfen einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung seitens des Kunden.
5. Sofern der Kunde diesen Informations- und Mitwirkungspflichten nicht nachkommt, kann er nach Ausführung des Auftrages nicht mehr geltend machen, die Lektorin habe den Auftrag nicht entsprechend seinen Wünschen ausgeführt.
6. Die zur Verfügung gestellten Ausgangstexte und Unterlagen müssen vollständig, leserlich und in einer verständlichen Form vorgelegt werden.
§ 8 Rechnung und Zahlungsbedingungen
1. Bei einem Auftragswert von über 200 € ist die Lektorin berechtigt, einen Vorschuss von 30 % des Gesamtpreises zu verlangen. Dieser ist vor Beginn der Bearbeitungen fällig.
2. Bei Aufträgen, deren Bearbeitung länger als sieben Tage andauert oder bei denen die Lektorin mehrere Bearbeitungsdurchläufe vornimmt, ist die Lektorin berechtigt, nach Übersenden der Hälfte der Bearbeitung an den Kunden die erbrachte Teilleistung in Höhe von 30 % der Gesamtsumme in Rechnung zu stellen.
3. Die Vergütung für die Überarbeitung wird direkt nach Fertigstellung in Rechnung gestellt. Sie ist sofort zahlbar (abzüglich evtl. bereits vorgenommener Anzahlungen oder Teilzahlungen).
§ 9 Vertraulichkeit
1. Die Lektorin behandelt alle Daten streng vertraulich und verwendet sie nur zu Zwecken der vereinbarten Leistungen. Daten werden nur nach schriftlicher Genehmigung des Kunden an Dritte weitergegeben. Dies gilt auch über den Auftragszeitraum hinaus auf unbestimmte Zeit.
2. Aufgrund der Kommunikation in elektronischer Form zwischen der Lektorin und dem Kunden kann keine vollständige Vertraulichkeit garantiert werden. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass Unbefugte auf übermittelte Texte in Netzwerken Zugriff nehmen. Die Lektorin übernimmt für solche Zugriffe und deren Folgen keine Haftung.
3. Die Lektorin ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, eine Sicherungskopie des bearbeiteten Textes anzufertigen und diese aufzubewahren.
§ 10 Haftung der Lektorin
1. Die Lektorin haftet nur bei grob fahrlässigem oder vorsätzlichem Fehlverhalten und höchstens bis zum vereinbarten Honorar. Eine Haftung der Lektorin für Folgeschäden, entgangenen Gewinn o. Ä. ist grundsätzlich ausgeschlossen.
2. Die Lektorin führt die Bearbeitung mit größter Sorgfalt durch. Für sachliche, fachliche oder inhaltliche Mängel, die die Lektorin nicht zu vertreten hat, wird keinerlei Haftung übernommen.
3. Beanstandungen sind vom Kunden innerhalb einer Frist von vierzehn Kalendertagen nach Lieferung schriftlich zu reklamieren und zu spezifizieren. Nach Ablauf dieser Frist gilt die Leistung als akzeptiert. Wurden beim Korrektorat weniger als 90 % der Rechtschreib- und Grammatikfehler beseitigt, hat der Auftraggeber das Recht auf kostenlose Überarbeitung innerhalb einer angemessenen Frist. Weitergehende Ansprüche einschließlich Schadenersatzansprüche wegen Nichterfüllung sind ausgeschlossen. Wenn der Kunde Vorschläge seitens der Lektorin im Rahmen des Lektorats (Vorschläge zu Inhalt, Stil etc.) oder der Formatierung ablehnt, so ist dies als Grund für Reklamationen ausgeschlossen.
4. Die Mängelhaftung ist ausgeschlossen, sofern der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht nachkommt.
5. Die Lektorin haftet nicht für Schäden am Text oder dessen Verlust, egal welcher Ursache (etwa durch elektronische Datenübertragung, Viren- oder andere Schädlingsprogramme, Schäden oder Inkompatibilitäten in Hardware oder Software, höhere Gewalt, den Postweg, Dritte). In solchen Fällen ist die Lektorin berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.
6. Ferner haftet die Lektorin nicht für rechtswidrige Inhalte der zu bearbeitenden Texte (z. B. Verletzungen des Urheberrechts, der Persönlichkeitsrechte Dritter, Aufrufe zu Straftaten oder verfassungsfeindliche Äußerungen). Werden der Lektorin erst nach Abschluss des Vertrags solche Inhalte bekannt, so hat sie das Recht, sofort vom Vertrag zurückzutreten. Die bis dahin erbrachten Leistungen zahlt der Kunde in vollem Umfang.
7. Für Folgen, die sich aus der Weiterverwendung der bearbeiteten Texte ergeben oder ausbleiben (z. B. das Zustandekommen von Arbeits- oder Verlagsverträgen), ist die Haftung ebenfalls ausgeschlossen.
§ 11 Kündigung
1. Der Kunde kann den erteilten Auftrag vor Fertigstellung der Überarbeitung kündigen. Die Lektorin ist in diesem Fall berechtigt, dem Kunden die bis zum Kündigungszeitpunkt erbrachten Teilleistungen in Rechnung zu stellen.
2. Höhere Gewalt berechtigt sowohl die Lektorin als auch den Kunden, vom Vertrag zurückzutreten. Der Kunde hat jedoch der Lektorin Ersatz für bereits getätigte Leistungen zu erstatten. Als höhere Gewalt gilt der Eintritt unvorhersehbarer Ereignisse, die nachweislich die Möglichkeit der Lektorin, den Auftrag vereinbarungsgemäß zu erledigen, entscheidend beeinträchtigen.
§ 12 Impressumsvorgaben für den Kunden
1. Der Kunde ist bei einem Korrektorat oder Lektorat berechtigt, aber nicht verpflichtet, die Lektorin im Impressum seines Werks zu erwähnen. Der Name der Lektorin, der Firmenname der Lektorin und/oder die Website der Lektorin dürfen jeweils hinter folgenden Stichworten genannt werden:
(1) bei einem Korrektorat: „Korrektorat“
(2) bei einem Lektorat: „Lektorat“
2. Die Lektorin ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, das überarbeitete Werk als Referenz auf ihrer Website zu nennen.
§ 13 Schlussbestimmungen
1. Erfüllungsort ist der Geschäftssitz der Lektorin. Für die gesamte Rechtsbeziehung zwischen Lektorin und Kunde gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand für Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist Mönchengladbach.
2. Sollten eine oder mehrere Klauseln dieser AGB rechtsunwirksam sein, berührt dies nicht die Rechtswirksamkeit der restlichen Klauseln. Vielmehr wird die rechtsunwirksame Klausel durch eine rechtswirksame Klausel ersetzt, die der unwirksamen Klausel rechtlich und wirtschaftlich am nächsten kommt.
Stand: 06.11.2019